Um unsere Franchisepartner vor „Trittbrettfahrern“ und „Nachahmern“ zu schützen, die ihren Betrieb auch Yoko Sushi oder ähnlich nennen wollen, haben wir beim Deutschen Patent- und Markenamt schon im Jahr 2011 umfangreichen Markenschutz für die Namen „Yoko“ und „Yoko Sushi“ erworben.

So wird sichergestellt, dass unsere Partner keine Konkurrenz dulden müssen, die der Kunde als Yoko Sushi Betrieb wahrnehmen könnte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die eigene Werbung in Verbindung mit dem großen Bekanntheitsgrad und hohen Qualitätsstandard allein unseren Franchisepartnern zugutekommt.

Markenschutz für „Yoko Sushi

Yoko Sushi Franchise
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Unsere Markenrechte können auf der Website vom Deutschen Patent- und Markenamt unter

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100701714/DE und https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100444738/DE

eingesehen werden.

Unter der Registernummer: 302010044473 ist unsere Marke „Yoko“ sowohl für die Warenklassen 29 und 30 (u.a. Reis, Sushi) eingetragen als auch unter der Registernummer: 302010070171 für die  Warenklasse 43. Diese Warenklasse umfasst den vollständigen gastronomischen Bereich inklusive Catering und natürlich Lieferservice.

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Auch die Grafische Darstellung von unserem Firmenlogo „Yoko Sushi“ ist u.a. für die Produktklassen 29 und 30 (u.a. Reis und Sushi) geschützt.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100605235/DE

Falls Du wissen möchtest, was passiert, wenn man unberechtigt geschützte Marken benutzt, empfehlen wir folgende Infoseite:

https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/abmahnung-markenrecht.html

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