Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Yoko Sushi Betriebe

Allgemeines

Für alle Bestellungen von Yoko Sushi Produkten oder anderen Lebensmitteln durch Kunden bei Yoko Sushi Betrieben gelten die folgenden Zahlungs- und Lieferbedingungen, welche als integrierter Bestandteil des Yoko Sushi Onlineshops abrufbar sind, aber auch in den jeweiligen Yoko Sushi Betrieben einzusehen sind. Die Inhaber bzw. Betreiber der jeweiligen Yoko Sushi Betriebe in Deutschland werden im Folgenden gemeinsam auch „Yoko Sushi“ genannt.

Die Yoko Sushi Zahlungs- und Lieferbedingungen, werden von dem Kunden mit jeder seiner Bestellung von Waren und Produkten bei Yoko Sushi, gleich in welcher Form dies geschieht und spätestens mit Entgegennahme der Ware als Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses anerkannt.

Auch bei der Order von Produkten durch den Kunden auf dem Online-Portal www.yoko.de betriebenen Onlineshop kommt ein Liefervertrag immer direkt mit dem Inhaber des Yoko Sushi Betriebes zustande, der als örtliche Yoko Sushi – Filiale in der Onlineshop-Bestellung genannt ist und die Lieferung oder Abgabe der bestellten Produkte an den Kunden ausführt.

Eventuelle von diesen Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Geltung, wenn Yoko Sushi in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen das Rechtsgeschäft durch Ausgabe oder Lieferung der bestellten Ware ausführt.

Abschluss eines Vertrages

Die in den gedruckten Speisekarten und auf der Webseite von Yoko Sushi enthaltenen Offerten stel­len eine Auf­forderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kauf­an­ge­bot (Bestellung) zu unterbreiten.

Mit der Bestellung von Produkten erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Produkte zu dem im Aushang, in den gedruckten Speisekarten bzw. auf der Webseite genannten Preis kaufen zu wol­len. Yoko Sushi ist dazu berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes ent­weder schrift­lich oder durch Auslieferung der Produkte anzunehmen.

Wenn der Kunde Produkte auf elektronischem Weg bestellt, bestätigt Yoko Sushi unmittelbar die Be­stel­lung. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei je­doch noch keine ver­bindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der An­nahmeerklärung verbun­den werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektroni­schem Weg wird von Yoko Sushi mit den vom Kunden bei Bestellung ge­nannten per­sön­li­chen Daten gespeichert.

Die auf der Webseite bzw. in den gedruckten Speisekarten oder sonstigen Produkt­dar­stellungen von Yoko Sushi wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Wa­ren können in der eigentlichen Anfertigung, Form und Farbgebung abweichen.

Bestellungen des Kunden können per Telefon, persönlich, mittels Telefax, und online bei Yoko Sushi auf Basis dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und persönlich ist Yoko Sushi innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten zu errei­chen.

Die Bearbeitung der Kundenbestellungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäftszeiten, soweit nicht betriebliche Notwendigkeiten einen anderen Umgang mit der Bestellung erfordern.

Nähere Einzelheiten, wie z.B. der Mindestbestellwert für bestimmte Gebiete ergeben sich aus denAngaben auf den gedruckten Speisekarten und dem Internet-Bestellformular.

Bei Rechen-  Schreib- und Druckfehlern in der gedruckten Speisekarte bzw. auf der Webseite oder sonstigen Darstellungen von Waren ist Yoko Sushi zur konkreten Berechnung des Preise berech­tigt. In diesem Fall hat der Kunde ein uneingeschränktes Rück­trittsrecht vom Liefer­vertrag.

Lieferung

Die Lieferung durch Yoko Sushi erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb von 30 Minuten. Alle Angaben über einen Lieferzeitpunkt und/oder die Lieferzeit, inklusive eventueller Vorraussagen zur Lieferzeit sind unverbindlich, soweit nicht aus­nahmsweise ein bestimmter Liefertermin durch Yoko Sushi ausdrück­lich und schriftlich zugesagt wurde.

Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht und ausschließlich innerhalb des dem ausführenden Franchisenehmer im Rahmen des Yoko Sushi Systems vertraglich vereinbarten Liefergebietes, es sei denn, Yoko Sushi sagt eine Lieferung außerhalb dieses Gebietes ausdrücklich und schrift­lich zu.

Die von Yoko Sushi in den gedruckten Speisekarten und auf der Webseite ge­nann­ten Preise sind Bruttopreise, bei denen die Lieferung inklusive ist.

Wird der Kunde bei Anlieferung zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Lie­fer­ter­min nicht angetroffen, behält sich Yoko Sushi vor, eine Auf­wands­entschä­di­gung zu berechnen. Dieses Recht zur Erhebung einer Entschädigung für den entstandenen Aufwand besteht auch dann, wenn eine Lieferung aus Gründen scheitert, die im Ver­ant­wortungsbereich des Kun­den liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Auf­wands­entschädigung ent­spricht dem Brutto-Bestellwert.

Bezahlung

Für die Bezahlung der Produkte bei Ausgabe in dem jeweiligen Yoko Sushi Betrieb oder bei Auslieferung an der Lieferadresse kann der Kunde – vorbehaltlich der Einrich­tung aller Zahlungssysteme im jeweiligen Yoko Sushi -Betrieb – zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

1.Barzahlung
Die Zahlung in bar erfolgt in dem Yoko Sushi -Betrieb oder an den Yoko Sushi -Boten.

2.Onlinepayment
Bei Bestellung der Produkte im Yoko Sushi Onlineshop kann der Kunde den Rechnungs­betrag auch durch Online-Zahlung über ein Pay Pal Konto bezahlen. Der Kunde schickt bei dem Bestellverfahren über den Onlineshop eine Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages über Pay Pal, wobei der Zahlungsauftrag über ein Pay Pal-Zah­lungskonto des Kunden ausgeführt und der angewiesene Betrag dem Zah­lungs­dienst­leister des Empfängers gutgeschrieben wird.

Um eine Zahlung per Pay Pal zu senden muss der Kunde sich bei Pay Pal in Deutsch­land anmelden und sein Pay Pal-Konto verifizieren. Im Yoko Sushi -Onlineshop ist für die erstmalige Anmeldung ein Link auf das Online-Portal von Pay Pal integriert.

Yoko Sushi bietet im Rahmen des PayPal-Online-Bezahlverfahrens dem Kunden die Nutzung des Pay Pal-Einzugsverfahrens an, sodass auch bei künftigen Be­stel­lungen die Sen­dung der Zahlung über Pay Pal vorgenommen werden kann (sog. recurring payments), ohne je­weils zuvor erneut eine Anmeldung und Verifizierung des Pay Pal-Kontos durchfüh­ren zu müssen.
Der Kunde erteilt hierfür im Fall seines Ein­ver­ständ­nisses den Zahlungsdienstleister von Yoko Sushi die Ermäch­ti­gung, jeweils den für zukünfti­ge Bestellung von Produkten an den die Bestellung aus­füh­ren­den Yoko Sushi Betrieb geschul­de­ten Rechnungsbetrag direkt von dem Pay Pal-Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde schließt dabei auch mit Pay Pal eine Zah­lungs­vereinbarung, gemäß der Pay Pal beauftragt wird, die von dem Zahlungs­dienst­leister des Yoko Sushi Betriebes angeforderten Beträge von dem Pay Pal-Konto des Kunden zur Verfü­gung zu stellen.

Der jeweilige Yoko Sushi -Betrieb wird die Belastung des Kontos eines Kunden bei Pay Pal über den beauftragten Zahlungsdienstleister nur dann und nur in der Höhe veran­las­sen, wenn und soweit dies durch eine Bestellung von Produkten bei dem Yoko Sushi -Betrieb beauftragt wurde.
Falls das Pay Pal-Konto eines Kunden durch einen Yoko Sushi -Betrieb unberechtigterweise belastet wurde oder im Falle des Missbrauchs dieser Be­fug­nis zu Lasten des Kunden haftet dem Kunden nur der Inhaber des Yoko Sushi -Betriebes, der diese unberechtigte Zahlung über das Pay Pal-Konto des Kunden veranlasst hat. Für einen hierdurch dem Kunden entstandenen Schaden besteht keine Mithaftung der übri­gen Yoko Sushi -Betriebe, es sei denn, diese hätten die unberechtigte Belastung des Pay Pal-Kontos des Kunden aufgrund eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens zu vertreten.

Der Kunde muss seine gewünschte Zahlungsweise bereits bei der Bestellung an­geben. Ansonsten besteht keine Verpflichtung von Yoko Sushi zur Ausführung der Bestellung.

Eigentumsvorbehalt

Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Yoko Sushi.

Haftung für Mängel

Die gelieferten Produkte werden durch den Kunden bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Feh­ler überprüft und im Schadensfalle sofort reklamiert. Der Fahrer wird den Kunden direkt und un­ver­züglich unter gleichzeitiger Mitteilung an Yoko Sushi informieren, wenn während des Trans­por­tes Verluste und/oder Beschädigungen auftreten,

Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kauf­preis mindern oder Scha­dens­er­satz geltend machen, wenn der reklamierte Mangel erheblich ist und wenn die Nacherfüllung fehlschlägt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind aus­geschlossen, soweit sich nachstehend nichts Anderes ergibt.

Yoko Sushi übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Ga­ran­tien und haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind; insbesondere ist eine Haftung von Yoko Sushi für entgangenen Ge­winn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Yoko Sushi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Er­fül­lungs­ge­hil­fen von Yoko Sushi.

Soweit die Schadensur­sache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Ver­letzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz be­sitzt.

Wird eine vertragswesentliche Pflicht durch Yoko Sushi fahrlässig verletzt, ist die Ersatz­pflicht von Yoko Sushi beschränkt auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Scha­den. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die Yoko Sushi dem Ver­trags­partner nach dem Vertragsinhalt ge­ra­de zu gewähren hat.

Datenschutz/Jugendschutz

Die von Yoko Sushi gespeicherten Kundendaten beinhalten den Namen, die Anschrift mit der dazugehörigen Postleitzahl, die Telefon- und/oder Faxnummer so­wie die vom Kunden bekannt gegebene Email-Adresse.

Der Kunde erklärt mit der Bestellung von Produkten bei Yoko Sushi sein Einverständnis, dass die von Yoko Sushi gespeicherten Kundendaten innerhalb des Yoko Sushi -Systems intern verarbeitet und zum Zwecke der personalisierten Werbung und der Marktanalyse den hieran beteiligten Unternehmen übermittelt werden.

Yoko Sushi berücksichtigt das Jugendschutzgesetz. Der Kunde ist ver­pflich­tet, bei der Bestellung von dem Jugendschutzgesetz unterfallenden Produkten – insbesondere bei alkoholischen Getränken – den ent­sprechenden Altersnachweis zu führen.

Haftungsausschluss bei externen Links

Yoko Sushi übernimmt keine Haftung für die mit seiner Homepage/Webseite ver­linkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Yoko Sushi erreichbaren Internet-Seiten ent­halten sind, sind aus­schließ­lich die Inhaber bzw. Betreiber dieser Internet­seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Angebote und alle sonstigen Mög­lich­kei­ten, die dort ge­nutzt werden können.

Anwendbares Recht

Zwischen Yoko Sushi und Kunden gilt für alle Rechtsbeziehungen aufgrund der Bestellung von Produkten zur Ausgabe oder Auslieferung an den Kunden ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Regelungen des Internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung eines anderen als des deutschen Rechts führen würden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die bestellte Ware an den Kunden ausgegeben oder ausgeliefert wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Yoko Sushi und dem Kunden ist das am Ort des die Bestellung ausführenden Yoko Sushi -Betriebes zuständige Gericht, wenn es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens oder Kaufmann handelt.

Regelungslücke

Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen erachten, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tat­säch­lich nicht geeinigt, so ist Yoko Sushi unter Berücksichtigung und in Ergän­zung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berück­sich­tigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

Salvatorische Klausel 

Sind oder werden einzelne Regelungen eines zwischen dem Kunden und Yoko Sushi jeweils geschlossenen Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen nichtig oder unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Liefervertrages im Ganzen und der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Parteien des Liefervertrages sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Regelung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Verfasser: Yoko Sushi Zentrale (Stand: 01.12.2016)